Förderung

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG)

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie seit dem 1. Januar 2021 Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen. Seit dem 1. Januar 2024 ist die Förderung neu strukturiert worden. Der Heizungstausch, Austausch des Wärmeerzeugers (z.B. Wärmepumpe, Biomasse oder Solarthermie) wird über die Kreditanstalt für Wideraufbau (KfW) abgewickelt. Die Antragsstellung für Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems (Heizungsoptimierung) kann weiterhin über die BAFA erfolgen.

Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen:

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Neben der Heizungsoptimierung werden ebenfalls Fachplanung (wie z. B. Heizlast- und Rohrnetzberechnungen) und Baubegleitung (wie z. B. Ortstermine, Bestandsaufnahme, Nachweisführungen, usw.) gefördert.

Im Rahmen der Heizungsoptimierung werden folgende Maßnahmen gefördert:

Voraussetzung für alle Maßnahmen ist bei wassergeführten Heizungssystemen ein hydraulisch abgeglichenes System der mindestens 2 Jahre alten Anlage zur Wärmeerzeugung. Weitere Informationen zum Förderprogramm „Heizungsoptimierung“ erhalten Sie bei dem BAFA.

Änderung der Antragsstellung zum 01.01.2024:

Mit der Antragstellung wird zukünftig für Effizienzmaßnahmen Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Heizungsoptimierung und auch für Anlagen der Wärmeerzeugung BAFA und KfW ein abgeschlossener Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen verpflichtend. Das Fachunternehmen ist weiterhin bereits vor Antragsstellung notwendig, um eine „Technische Projektbeschreibung“ (TPB) – vormals „Fachunternehmererklärung“ - zu erstellen. Diese Projektbeschreibung ist nach Umsetzung der Maßnahme durch das Fachunternehmen als „Technischer Projektnachweis“ (TBN) für das Einreichen des Verwendungsnachweises zu bestätigen.

Mehr Informationen auf den Seiten des BAFA: BAFA - BEG im Überblick